AxiomePayments
Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung
Zuletzt aktualisiert: 01.03.2026
Diese Übersetzung wird zur Orientierung bereitgestellt. Bei Abweichungen ist die englische Fassung maßgeblich.
Undercover Payments sp. z o.o. betreibt AxiomePayments. Registernummer: 0001069394. Eingetragene Anschrift: ul. Bartycka 22B/21A, 00-716 Warszawa, Mazowieckie, Poland.
Undercover Payments sp. z o.o. ("AxiomePayments", "wir", "uns" oder "unser") betreibt eine Zahlungsplattform, die die Abrechnung von Händlertransaktionen erleichtert, einschließlich on-chain Abrechnung digitaler Vermögenswerte. Wir unterhalten ein Programm zur Geldwäscheprävention (AML) und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (CTF), das mit dem Rahmen der Geldwäscherichtlinie der EU und geltendem polnischem Recht im Einklang steht, einschließlich Verpflichtungen, die für Anbieter kryptoassetbezogener Dienstleistungen nach EU Regulation 2023/1114 (MiCA) relevant sind, soweit sie auf unsere Tätigkeiten Anwendung finden.
Diese Richtlinie beschreibt das AML/CTF-Programm des Betreibers für die Zahlungsplattform. Diese öffentliche Website ist eine Marketingpräsenz. Identitäts- und Unternehmensverifizierung erfolgen in den Anträgen für Händler und Agenten nach der Registrierung — nicht durch Übermittlung von Dokumenten über Formulare der Marketing-Website.
1. Kundenidentifizierung (KYB/KYC)
Bevor ein Händlerkonto vollständig aktiviert wird, verlangen wir die Verifizierung sowohl des Unternehmens als auch der Personen, die es kontrollieren:
- Unternehmensverifizierung: Angaben zur Unternehmensregistrierung, Gründungsunterlagen und eine Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens.
- Wirtschaftliche Berechtigung: Identifizierung der natürlichen Person(en), die das Unternehmen letztlich besitzen oder kontrollieren, im Einklang mit den EU-Anforderungen zur Transparenz wirtschaftlicher Eigentümer.
- Unterstützende Dokumentation: Nachweis der Geschäftsadresse, Bank- oder Verarbeitungsverlauf sowie weitere Unterlagen, die vernünftigerweise angefordert werden, um die Verifizierung abzuschließen.
Wir können die Aktivierung eines Kontos ablehnen oder ein Konto aussetzen, wenn die Verifizierung nicht zu unserer Zufriedenheit abgeschlossen werden kann oder wenn eingereichte Unterlagen verändert, widersprüchlich oder betrügerisch erscheinen.
2. Risikobasierter Ansatz
Wir wenden einen risikobasierten Ansatz bei der Aufnahme und bei der laufenden Überwachung an und berücksichtigen dabei Faktoren wie das Land der Registrierung und des Betriebs des Unternehmens, die Art der verkauften Waren oder Dienstleistungen und die erwarteten Transaktionsvolumina. Unternehmen mit Verbindung zu Rechtskreisen, die von der Europäischen Kommission als Drittländer mit hohem Risiko für AML-Zwecke eingestuft sind, oder die geltenden EU- oder UN-Sanktionsregimen unterliegen, unterliegen einer verstärkten Sorgfaltsprüfung und werden, soweit gesetzlich erforderlich, vollständig abgelehnt.
3. Sanktions- und PEP-Screening
Wir prüfen Händler und deren wirtschaftlich Berechtigte im Rahmen der Aufnahme und fortlaufend danach gegen geltende Sanktionslisten (einschließlich konsolidierter Listen der EU und der UN) und Indikatoren für politisch exponierte Personen (PEP). Eine bestätigte Sanktionsübereinstimmung führt zu einer sofortigen Kontosperre; eine PEP-Übereinstimmung löst eine verstärkte Sorgfaltsprüfung aus, bevor ein Konto fortgeführt werden kann.
4. Transaktionsüberwachung
Wir überwachen die Transaktionstätigkeit auf Muster, die mit der angegebenen Geschäftstätigkeit oder dem erwarteten Volumen eines Händlers nicht im Einklang stehen, einschließlich ungewöhnlich großer oder strukturierter Transaktionen. Soweit die Tätigkeit einen hinreichenden Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung begründet, können wir zusätzliche Informationen anfordern, die Transaktion bis zur Prüfung zurückhalten oder das Konto einschränken, während die Angelegenheit bewertet wird.
5. Meldepflichten
Soweit wir Tätigkeiten feststellen, die einen hinreichenden Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung begründen, sind wir nach polnischem Recht verpflichtet, dies dem Generalinspektor für Finanzinformationen von Poland (Generalny Inspektor Informacji Finansowej, GIIF) zu melden. Es ist uns gesetzlich untersagt, einen Kunden darüber zu informieren, dass eine Meldung erfolgt ist oder dass er Gegenstand einer Untersuchung ist ("tipping off").
6. Aufbewahrung von Unterlagen
Wir bewahren Identifizierungsunterlagen, Aufzeichnungen zur wirtschaftlichen Berechtigung und Transaktionsdaten für den nach geltendem AML-Recht erforderlichen Zeitraum auf, grundsätzlich für mindestens fünf Jahre nach Beendigung einer Geschäftsbeziehung oder Abschluss einer gelegentlichen Transaktion, und länger, soweit eine zuständige Behörde dies im Zusammenhang mit einer laufenden Untersuchung verlangt.
7. Compliance-Aufsicht
Wir halten eine interne Verantwortung für die AML/CTF-Compliance aufrecht, einschließlich der regelmäßigen Überprüfung dieser Richtlinie anhand von Änderungen geltenden Rechts und aufsichtsbehördlicher Hinweise. Diese Richtlinie wird überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um diese Änderungen widerzuspiegeln.
8. Kontakt
Fragen zu dieser Richtlinie oder Anfragen zu einem Konto unter Compliance-Prüfung können an support@axiomepayments.com oder postalisch gesendet werden an:
Undercover Payments sp. z o.o., ul. Bartycka 22B/21A, 00-716 Warszawa, Mazowieckie, Poland. Registernummer: 0001069394. Website: https://axiomepayments.com.
